Vereinssatzung
Die komplette Satzung ist nur im Verein einzusehen.
§ 1 Name und Sitz des Clubs:
Der Verein führt den Namen „Rot Weiß Lappersdorf“. Er hat seinen Sitz in Lappersdorf (Gemeinde Eichendorf).
Er ist eine selbstständige Untergliederung des SKV Donauland e. V., der seinen Sitz in Mitterharthausen (Gemeinde Feldkirchen) hat.
§ 2 Zweck des Clubs:
a) Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977 (AO 1977).
b) Eine Änderung im Status der Gemeinnützigkeit zeigt der Club den Verein SKV Donauland und dem für ihn zuständigen Finanzamt für Körperschaft an.
c) Als Mittel zur Erreichung des Clubzwecks sind zu beachten:
- Abhalten von regelmäßigen und geordneten Sportübungen,
- Er dient der Pflege des Kegelsports und der sportlichen Jugendförderung,
- Durchführung von Versammlungen, Vorträgen, Kursen und sportlichenVeranstaltungen,
- Ausbildung und Einsatz von sachgemäß vortgebildeten Übungsleitern,
- Erhaltung und Pflege der zur Ausübung des Sportbetriebes notwendigen Übungsstätten
und Geräte, ob Anschaffung oder Miete.
d) Der Club ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
e) Mittel des Clubs dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Clubs. Ausscheidende Mitglieder haben keinerlei Ansprüche auf das Clubvermögen.
f) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
g) Der Club ist politisch und konfessionell neutral.
